Datenschutz

Datenschutz ist insbesondere dann von Interesse, wenn es um Open Access zu Daten bzw. Data Sharing geht. Grundlage ist das Bundesdatenschutzgesetz. Im Falle von Hochschulen sind die jeweiligen Datenschutzgesetze der Länder einschlägig.

In manchen Fachgebieten wie z.B. der Medizin sind daher auch Fragen des Datenschutzes zu berücksichtigen. Hier sollten Regelungen geschaffen werden, die es ermöglichen, anonymisierte Rohdaten Open Access zur Verfügung zu stellen, ohne dabei die Interessen der Patienten und Patientinnen zu verletzen. Bei anderen Daten wie z.B. den Geobasisdaten der staatlichen Vermessungsämter besteht das Problem, dass die Forschung sich zu einem großen Teil aus dem Verkauf dieser Daten finanziert. Um zu erreichen, dass diese Daten zur Verfügung gestellt werden, sind alternative Finanzierungsmodelle nötig.

Um die Rechte der (Daten-) Autorinnen und Autoren zu sichern, wird auch für diesen Bereich das Creative-Commons-Lizenzsystem empfohlen. Eine billige - aber schwierig umsetzbare und sanktionierbare - Forderung ist die, dass Nachnutzende von Daten unter der gleichen Lizenz publizieren wie der Urheber/die Urheberin. In vielen Fällen erfordert es das Prinzip des "Fair Use", dass dem Autor bzw. der Autorin bei einer Datenveröffentlichung für eine gewisse Zeit ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt wird. Da das Creative-Commons-Lizenzsystem in vieler Hinsicht die Komplexität der konkurrierenden Interessen der Datenlizenzierung nicht angemessen berücksichtigt, haben neun internationale Organisationen, u.a. CODATA, ICSU, WDC (World Data Centers) und OECD, Ende 2002 die "Global Information Commons for Science"-Initiative auf den Weg  gebracht, der bis Mai 2007 über 30 Mitglieder (Universitäten, Verlage - unter ihnen auch die Public Library of Science) beigetreten sind.

Hinderlich für Open Access auf Daten wirkt sich die EU-Gesetzgebung aus, die unabhängig vom Urheberrecht für in EU-Ländern erzeugte Daten (und ähnliche Objekte) einen Schutzanspruch formuliert, so dass andere diese Daten - anders als z.B. in den USA erzeugte Daten - nicht ohne Erlaubnis nutzen können. Für die im Zuständigkeitsbereich deutscher Bundesministerien und Behörden produzierten Daten wird deren kooperative Nutzung im Sinne von Open Access dadurch behindert, dass sich die datenproduzierenden Institutionen teilweise aus dem Verkauf ihrer Daten finanzieren müssen.