Open-Content-Lizenzen

Open Access bedeutet nicht allein den kostenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen, sondern auch die Beseitigung von "permission barriers" (Peter Suber). Nur wissenschaftliche Beiträge, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden, sind wirklich Open Access. Um Autoren(inne)n und Nutzer(inne)n von Open-Access-Publikationen Rechtssicherheit zu geben, sollten diese nur mit einer Lizenz versehen publiziert werden, die den Nutzungsumfang der Werke eindeutig regelt.

Bekannte Open-Content-Lizenzen, die im Wissenschaftsbereich breite Verwendung finden:

Die Zeitschriften der PLoS (Public Library of Science) und von BioMed Central verwenden Creative Commons Lizenzen. Dies entspricht den Forderungen der Berliner Erklärung und der Budapester Open Access Initiative.

Eine weitere Lizenz ist die Licence to publish, die von JISC und SURF initiiert wurde und z.B. vom Wellcome Trust empfohlen wird. Die Lizenz liegt in englisch, holländisch, spanisch und französich vor, eine deutsche Version gibt es momentan leider noch nicht.

Kriterien für Open-Content-Lizenzen

Eine Open-Content-Lizenz sollte bestimmte Kriterien erfüllen. Sie muss, um auch in Deutschland rechtsverbindlich zu sein - und das ist bei vielen zur Verfügung stehenden Lizenzen nicht der Fall - an das nationale (hier deutsche) Urheberrecht angepasst und in deutscher Sprache formuliert sein. Um den unterschiedlichen Wünschen der Autoren und Autorinnen bezüglich der an die Öffentlichkeit abzugebenden bzw. beim Autor/bei der Autorin verbleibenden Rechte zu entsprechen, sollte es verschiedene Varianten der Lizenz geben.

Kriterien:

1. Juristischen Laien sollte der Sachverhalt, also Rechte und Pflichten, die sich aus der Nutzung eines lizenzierten Werks ergeben, gut verständlich sein.

2. Der Lizenztext  muss juristisch einwandfrei formuliert sein, so dass bei Rechtsstreitigkeiten - die durch die Lizenzierung zwar vermieden werden sollen, aber nicht auszuschließen sind - kein Auslegungsspielraum besteht.

3. Der Lizenzinhalt sollte auch in maschinell lesbarer Form vorliegen, um mit dem Werk verlinkt werden zu können. So können lizenzrelevante Parameter maschinell indexiert werden, und ein gezieltes Suchen nach OA-Publikationen mit den gewünschten Freiheiten wird möglich.

4. Die Metadaten der Werke sollten in maschinenlesbarer Form und DC-standardkonform erfasst und der Publikation beigefügt werden.

 

Quelle: Brüning, Jochen & Kuhlen, Rainer (2005). Creative Commons-Lizenzen für Open Access-Dokumente (PDF 67,9 mb)

 

Weiterführende Links

Folgende Sammelbände befassen sich unter anderem auch mit Lizenzfragen:

    Ausführlicher Tagungsbericht zum Thema:

    Weitere Links