Digital-Peer-Publishing-Lizenzen

Eine in Deutschland entstandene Alternative speziell für Textwerke bzw. E-Journals ist die Digital-Peer-Publishing-Lizenz (DPPL). Sie wurde 2003 auf Initiative des Landes NRW geschaffen und sollte der Gründung und Ausbreitung elektronischer Zeitschriften dienen.

Die Lizenz umfasst drei Kernmodule, das Basislizenzmodul, die modulare Lizenz und die freie Lizenz. Die drei Lizenzmodule unterscheiden sich im Hinblick auf den Umfang der gewährten Nutzungsrechte und insbesondere hinsichtlicher zweier Fragen: (1) der Frage der körperlichen Verbreitung, insbesondere in Printmedien, und (2) der Frage der Veränderbarkeit der Werke. Während die Digital-Peer-Publishing-Lizenz und die modulare DiPP-Lizenz lediglich die Weitergabe der Werke in elektronischer Form sowie das Bereithalten zum Download gestattet, gestattet die Freie DiPP-Lizenz auch die Weitergabe in körperlicher Form, insbesondere in Printmedien. Die Lizenzen sind bis auf diese Teilbereiche identisch.

 

Basislizenzmodul Digital-Peer-Publishing-Lizenz

Das Basislizenzmodul erlaubt Nutzenden das Lesen des Dokuments, die unveränderte elektronische Weitergabe und die Bereitstellung zum Download. Die Digital-Peer-Publishing-Lizenz gestattet keine Veränderungen der Dokumente. Sie ist damit in besonderer Weise für die Veröffentlichung abgeschlossener Arbeiten geeignet, die unverfälscht unter Nennung der Autorinnen und Autoren verbreitet werden sollen, und stellt das restriktivste der drei Lizenzmodule da.

Eine Unterscheidung zwischen wissenschaftlichem und kommerziellem Gebrauch wird bewusst nicht getroffen. Da das Dokument nur elektronisch weitergegeben werden darf, verbleiben die Rechte für die Nutzung in Druckform oder auf Trägermedien bei dem Autor/der Autorin und werden durch die Lizenz nicht erfasst. Dadurch soll zum einen die elektronische Verbreitung gefördert werden, zum anderen besteht für den Rechteinhaber bzw. die Rechteinhaberin die Möglichkeit, die Rechte zum körperlichen Vertrieb einem Dritten, etwa einem Verlag, einzuräumen.

 

Modulare DiPP-Lizenz

Bei diesem Lizenzmodell ist es möglich, dass der Urheber bzw. die Urheberin Veränderungen am Dokument gestattet, aber nur in als veränderbar gekennzeichneten Bereichen. Diese Teile dürfen dann beliebig verändert werden. Die sonstigen Bestandteile des Werks sind dagegen nur zur unveränderten Verbreitung frei gegeben. Die Modulare DiPP Lizenz gestattet es also dem Lizenzgeber bzw. der Lizenzgeberin, einzelne Teile des Dokuments für eine interaktive Zusammenarbeit mit anderen zur Verfügung zu stellen. So kann z.B. die Bearbeitung einer einzelnen Grafik erlaubt oder Formeln können als veränderbar gekennzeichnet werden, während die ausformulierten Teile des Dokuments nicht verändert werden dürfen.

 

Freie DiPP-Lizenz

Die Freie DiPP-Lizenz gestattet Veränderungen des Dokuments sowie die Verbreitung von veränderten Versionen. Die Lizenz ist damit gut für die Zusammenarbeit mehrerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an einem Werk geeignet. Bei einer solch weitgehenden Freigabe des Werks sollten besondere Vorkehrungen getroffen werden, um die Interessen der ursprünglichen Urheber/innen zu schützen. Dies betrifft zum einen die Namensnennung. Wenn das ursprüngliche Werk verändert wird, ist der ursprüngliche Urheber nicht mehr Urheber des veränderten Werks. Es ist dann allerdings auf den ursprünglichen Urheber hinzuweisen. Urheber/innen können allerdings auch bestimmen, dass ihr Name nicht mehr genannt werden darf. Zudem müssen die veränderten Versionen auch ebenfalls unter der Freien DiPP-Lizenz veröffentlicht werden. Damit wird sichergestellt, dass der Urheber/die Urheberin der veränderten Version nicht einseitig von der Freigebigkeit der ursprünglichen Autorinnen und Autoren profitiert, sondern auch die eigene Version für die weitere Entwicklung zur Verfügung stellen muss.

 

Download der Digital-Peer-Publishing-Lizenzen

 

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