Aktuelle Fragen zur Rechteübertragung
Hier finden Sie aktuelle Fragen und Antworten zur Rechteübertragung in Bezug auf § 137 l
Open Access und die Urheberrechtsreform
Die Änderung des deutschen Urheberrechts ist Folge einer EU-Richtlinie von 2001 zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. Im September 2003 trat ein großer Teil des neuen Urheberrechts in Kraft. Eine Reihe noch offener Fragen werden seit Herbst 2003 im Rahmen des sog. Zweiten Korbs kontrovers diskutiert.
Für Open-Access-Veröffentlichungen ist die Diskussion über die Behandlung unbekannter Nutzungsarten von Bedeutung. So ist geplant, dass §31 Abs. 4 UrhG gestrichen und durch §31a UrhG und § 137 l ersetzt wird. Dies ermöglicht die Abtretung auch (noch) unbekannter Nutzungsarten durch den Urheber bzw. die Urheberin auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Verwertungsverträge, sofern der Urheber/die Urheberin nicht binnen eines Jahres widerspricht. Betroffen ist auch die bisherige Regelung, nach der Autor(inn)en bei Publikationen vor 1995 in jedem Fall frei über ihr Werk verfügen können, wenn seinerzeit keine vertragliche Regelung getroffen wurde.
Um Widerspruch gegen die rückwirkende Abtretung unbekannter Nutzungsarten einzulegen, hat die IuK-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP) einen Musterbrief zum Download bereitgestellt.
Durch die Vergabe der einfachen Nutzungsrechte für Online-Veröffentlichungen an die Betreiber von Dokumentenservern kann ebenfalls eine automatische Übertragung der Rechte an die Verlage verhindert werden. Klaus Graf hat genaue Vorschläge zum Vorgehen gemacht, die im Archiv des Expertenforums der Informationsplattform open-access.net zur Verfügung stehen.
Siehe auch Fristen bei § 137 l UrhG.
Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Die Lobbyisten der Medienbranche haben den vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Urheberrechts maßgeblich mitbestimmt. Doch es regt sich der Protest von Wissenschaft und Forschung. Die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat, die Max-Planck-Gesellschaft und zahlreiche andere Organisationen kritisieren die geplante Urheberrechtsreform und haben sich deshalb im Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" zusammengeschlossen:
In der gemeinsamen sog. Göttinger Erklärung wird gefordert: "In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!"
Wenn Sie die Göttinger Erklärung unterzeichnen möchten, können Sie das hier tun.
Vorschlag des Bundesrates zur Verankerung von Open Access
Der Bundesrat hat im Mai 2006 in einer Stellungnahme zum Zweiten Korb die explizite Aufnahme von Open Access in das Urheberrecht gefordert. §38 Abs. 1 UrhG soll danach um folgenden Passus ergänzt werden:
"An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Inhalt längstens nach Ablauf von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung anderweitig öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist und nicht in der Formatierung der Erstveröffentlichung erfolgt. Dieses Recht kann nicht abbedungen werden."
Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag allerdings in einer Gegenäußerung aus nach ihrer Sicht verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken abgelehnt.
Weiterführende Links
- Elektronische Vorab-Fassung Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) vom 04.07.2007
- Offizielle Homepage der Bundesregierung: Kopien brauchen Originale
- Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
- EU-Petition for guaranteed public access to publicly-funded research results
- Link- und Materialsammlung: Institut für Urheber- und Medienrecht
- Einführung in die Problematik von Prof. Hoeren: Urheberrecht in der Wissensgesellschaft
- Graf, Klaus (2007). Urheberrechtsnovelle - Implikationen für die Wissenschaft.
- Kuhlen, Rainer (2007). Urheberrechtsnovelle - Weiter bestehende Widersprüche und Unzulänglichkeiten im Urheberrecht nach dem Zweiten Korb - auf zum Dritten Korb? H-Soz-u-Kult Forum.
- Spindler, Gerald & Heckmann, Jörn (2006). Der rückwirkende Entfall unbekannter Nutzungsrechte (§137 l UrhG-E) - Schließt die Archive?
- Steinhauer, Eric (2007). § 137 l UrhG - die entspannte Sicht der Dinge.
- Steinhauer, Eric (2007). § 137 l UrhG und die Rolle der Bibliotheken
- Steinhauer, Eric (2007). Urheberrechtsnovelle - Das Urheberrecht in der Wissenschaft, oder "The Dirty Way Of Information". H-Soz-u-Kult.













