Verlagsverträge
Ein Verlagsvertrag ist ein spezieller, formloser Vertrag, der in der Regel beim Publizieren eines Aufsatzes in einer Fachzeitschrift oder in einem Sammelband oder beim Publizieren einer Monografie zwischen Urheber(in) und Verlag geschlossen wird. Er regelt, in welchem Umfang die Verwertungsrechte für die Publikation an den Verlag abgetreten werden. Durch den Verlagsvertrag wird gem. §8 VerlG im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt, das als Verlagsrecht bezeichnet wird. Obwohl das VerlG keine Bestimmungen über andere Rechte als Vervielfältigung und Verbreitung enthält, wird dem Verlag regelmäßig auch das ausschließliche Nutzungsrecht über andere Verwertungshandlungen erteilt. Für Verlagsverträge gilt neben §§31-44 UrhG das Verlagsgesetz VerlG.
Je nach Verlag und Zeitschrift sind die verbleibenden Rechte umfassender oder limitierter, wobei inzwischen viele Verlage dazu übergegangen sind, ihren Autoren und Autorinnen die Selbstarchivierung in einem Dokumentenserver ausdrücklich zu erlauben. Eine Übersicht darüber, was welche Verlage bei der Selbstarchivierung erlauben, liefert die Sherpa Romeo Liste.
Möglichkeiten, eine Open-Access-Parallelveröffentlichung vertraglich durchzusetzen
Während sich bei in der Vergangenheit geschlossenen Verträgen die Frage stellt, welche Regelungen der Vertrag hinsichtlich einer elektronischen Sekundärpublikation enthält, gibt es beim Abschluss neuer Verlagsverträge verschiedene Möglichkeiten, eine Open-Access-Parallelveröffentlichung vertraglich durchzusetzen. Wenn Autoren und Autorinnen ihre Artikel in kostenpflichtigen Zeitschriften veröffentlichen, sich aber trotzdem das Recht der Open-Access-Publikation vorbehalten wollen, sind einige inzwischen zu der Praxis übergegangen, bestimmte Formulierungen in den Verträgen zu streichen, bevor sie diese unterzeichnen. Eine andere Möglichkeit ist die Ergänzung der zu unterschreibenden Verträge durch Vertragszusätze oder Textpassagen, um so die eigenen Rechte für eine Open-Access-Veröffentlichung zu sichern. Dies wird bereits von vielen Universitäten auch ausdrücklich erwartet. (Beispiel: "Forschende der UZH sind aufgefordert, in ihren Copyright Transfer Agreements kritische Autorenrechte für die Veröffentlichung in ZORA zurück zu behalten")
Streichungen im Verlagsvertrag
Autoren und Autorinnen verändern Verlagsverträge, die ihre Rechte auf eine Hinterlegung ihrer Publikationen auf einem Dokumentenserver einschränken, indem sie Ausdrücke wie "exklusive" Abgabe "aller" Rechte ebenso wie weitere einschränkende Formulierungen deutlich durchstreichen. Ein Begleitbrief sollte auf die Änderungen aufmerksam machen.
Vertragszusätze
Alternativ zu Streichungen fügen Autoren dem Verlagsvertrag einen Zusatz bei, um sich so das einfache Nutzungsrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung auf einem Non-Profit-Dokumentenserver vorbehalten. Dieser Zusatz muss vom Verlag gegengezeichnet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.
Der bekannteste und wohl auch anerkannteste Vertragszusatz ist das SPARC Author´s Addendum. Es wurde durch die "Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition" (SPARC) entwickelt, einem Zusammenschluss von Bibliotheken in den USA mit dem Ziel ein qualitativ hochwertiges und preisgünstiges Angebot zu schaffen, durch das wissenschaftliche Literatur im Gegengewicht zu etablierten kommerziellen Verlagen verbreitet werden kann. Das Addendum besteht aus zwei Teilen, dem eigentlichen Vertragsanhang und einer Benutzungsanweisung. Mittels der Copyright Addendum Engine von Science Commons und SPARC können Autoren und Autorinnen ein Addendum in den Varianten "Access-Reuse", "Delayed Access" und "Immediate Access" automatisch erstellen.
Weitere Beispiele für Vertragszusätze
- Forschungszentrum Jülich: Copyright: Autorenverträge günstiger gestalten
- Harvard University: Alternative Copyright Assignments
- MIT-Libraries: Managing your Copyright
Beispiele für ergänzende Textpassagen
1. Der Verlag stimmt zu, dass der Autor das nichtexklusive Recht behält, eine digitale Kopie des Dokumentes vor/während/nach der Publikation durch den Verlag zeitlich unbeschränkt auf einen öffentlich zugänglichen Non-Profit akademischen Server zu legen.
2. Der Autor verpflichtet sich, das Originaldokument auf dem Non-Profit akademischen Server zu zitieren.
oder
"Für eine Online-Veröffentlichung des Werkes wird dem Verlag ein einfaches Nutzungsrecht ohne Benutzungspflicht eingeräumt. Dem Autor steht es frei, das Werk mit dem Zeitpunkt des Erscheinens als Buchversion parallel kostenlos als PDF-Datei im Internet über seine Homepage, einen institutionellen Server oder ein geeignetes fachliches Repositorium öffentlich zugänglich zu machen."
Auf Englisch
"I hereby declare that I do not wish to assign the exclusive copyright to (Name des Verlages) but reserve the right to publish the article in full on an open access platform".
Weiterführende Links
- Aufsatz zur Erörterung dieser Vertragszusätze aus US-Sicht: Hirtle, Peter: Author Addenda. An examination of five alternatives
- SPARC-Broschüre über die Rechte von Autor(inn)en
- Kritische Diskussion des SPARC Author Addendum: Mantz, Reto: Open Access-Lizenzen und Rechtsübertragung bei Open Access-Werken. In Gerald Spindler (Hrsg.), Rechtliche Rahmenbedingungen von Open Access-Publikationen (S.96-103)













