Open Access steht nicht allein für den kostenfreien Zugang zu wissenschaftlicher Information, sondern auch für die Beseitigung von "permission barriers" (Peter Suber). Nur Beiträge, die unter einer freien Lizenz verbreitet werden, sind wirklich Open Access. Um Autoren/Autorinnen und Nutzer/innen von Open-Access-Beiträgen Rechtssicherheit zu geben, sollten diese nur unter einer Lizenz verbreitet werden, die den Nutzungsumfang der Werke eindeutig regelt.
Bekannte Open-Content-Lizenzen, die im Wissenschaftsbereich breite Verwendung finden, sind:
Die Zeitschriften der Public Library of Science (PLoS) und von BioMed Central verwenden Creative-Commons-Lizenzen. Dies entspricht den Forderungen der Berliner Erklärung und der Budapester Open Access Initiative.
Eine weitere Lizenz ist die Licence to publish, die von JISC und SURF initiiert wurde und z.B. vom Wellcome Trust empfohlen wird. Die Lizenz liegt in Englisch, Holländisch, Spanisch und Französisch vor, eine deutsche Version gibt es momentan leider noch nicht.
Eine Open-Content-Lizenz sollte bestimmten Anforderungen genügen. Sie muss, um auch in Deutschland rechtsverbindlich zu sein - und das ist bei vielen zur Verfügung stehenden Lizenzen nicht der Fall -, an das nationale (hier deutsche) Urheberrecht angepasst und in deutscher Sprache formuliert sein. Um den unterschiedlichen Wünschen der Autorinnen und Autoren bezüglich der an die Öffentlichkeit abzugebenden bzw. beim Autor/bei der Autorin verbleibenden Rechte zu entsprechen, sollte es verschiedene Varianten der Lizenz geben.
Anforderungen:
1. Juristischen Laien sollte der Sachverhalt, also Rechte und Pflichten, die sich aus der Nutzung eines lizenzierten Werks ergeben, gut verständlich sein.
2. Der Lizenztext muss juristisch einwandfrei formuliert sein, so dass bei Rechtsstreitigkeiten - die durch die Lizenzierung zwar vermieden werden sollen, aber nicht auszuschließen sind - kein Auslegungsspielraum besteht.
3. Der Lizenzinhalt sollte auch in maschinell lesbarer Form vorliegen, um mit dem Werk verlinkt werden zu können. So können lizenzrelevante Parameter maschinell indexiert werden, und ein gezieltes Suchen nach Open-Access-Inhalten mit den gewünschten Freiheiten wird möglich.
4. Die Metadaten der Werke sollten in maschinenlesbarer Form und DC-standardkonform erfasst und der Publikation beigefügt werden.
Quelle: Brüning, Jochen & Kuhlen, Rainer (2005). Creative Commons-Lizenzen für Open Access-Dokumente (PDF 67,9 mb)
Folgende Sammelbände befassen sich unter anderem auch mit Lizenzfragen:
Ausführlicher Tagungsbericht zum Thema: