Creative-Commons-Lizenzen

Creative Commons ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die verschiedene Standard-Lizenzverträge anbietet, mit denen Autorinnen und Autoren der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können. Die Lizenzverträge sind frei im Internet zugänglich und mit verschiedenen Web-Anwendungen kompatibel. Sie sind anspruchsvoll genug, um vor Gericht Bestand zu haben, aber einfach genug, um von juristischen Laien verstanden zu werden. Es gibt eine Abstufung der Freiheitsgrade, d.h. von Lizenzen, die sich kaum vom völligen Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen, bei denen also auf das Copyright ganz verzichtet wird.

Anleitung für den praktischen Einsatz der CC-Lizenzen

 

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Freiheitsgrade der Creative-Commons-Lizenzen

Die Vervielfältigung und Verbreitung CC-lizenzierter Werke ist grundsätzlich allen erlaubt, hierin sind die Lizenzen völlig OA-konform. Hinzu kommt das Recht der öffentlichen Aufführung;  die CC-Lizenzen wurden gleichermaßen für Autorinnen bzw. Autoren wie Kulturschaffende konzipiert. Mit diesen Rechten ist die Verpflichtung verbunden, den Urheber bzw. die Urheberin (Autor/in, Komponist/in, Künstler/in) zu nennen, einen Hinweis auf die Fundstelle (bei Netzpublikationen also einen URI, vorzugsweise als URN oder DOI) anzugeben, sowie einen Link auf die Lizenz einzufügen.

In der aktuellen Version der CC-Lizenzen kann anstelle der Urheber/innen oder zusätzlich zu ihnen eine (Förder-) Institution oder ein Projekt angegeben werden. Der Lizenzgeber hat die Wahl weitere, ihm als Urheber zustehende Rechte an die Öffentlichkeit abzugeben. Dazu gehören das Recht der kommerziellen Verwertung und die Möglichkeit, neben der wörtlichen Weitergabe auch Derivate (abgeleitete Werke, Bearbeitungen) und deren Verbreitung zu gestatten. Die Verbreitung von Derivaten kann mit Auflagen verbunden werden kann, z.B. die so entstandenen Werke nur unter den Lizenzbestimmungen der Originalarbeit zu verbreiten oder auch mit der Auflage - im Widerspruch zur ursprünglichen Forderung - die Namensnennung des Urhebers bzw. der Urheberin der Originalarbeit zu unterlassen.

Mit den genannten Lizenzgrundelementen Namensnennung, kommerzielle Verwertung, Verbreitung von Derivaten ggf. mit der Verpflichtung, die Lizenz des Originals beizubehalten, lassen sich sechs Lizenzvarianten formulieren. Diese Lizenzierung ist unwiderruflich, d.h. einmal per Lizenz abgetretene Rechte können nachträglich nicht mehr eingefordert werden. Hingegen ist eine Relizenzierung mit geringeren Rechtsvorbehalten durchaus möglich.

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Kritik an den Creative-Commons-Lizenzen

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Weiterführende Links

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Informationsplattform Open Access
http://open-access.net/de/druck/allgemeines/rechtsfragen/lizenzen/creativecommonslizenzen/
letzte Veränderung: 06.09.2008 09:50