Ausgelöst durch den Artikel Eine heimliche technokratische Machtergreifung des Heidelberger Germanisten Roland Reuß in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Februar 2009 kam es in den deutschen Medien zu einer anhaltenden Debatte um Open Access, die Publikationsfreiheit wissenschaftlicher Autor/innen und die Zukunft mittelständischer Wissenschaftsverlage. Im Zentrum der Kontroversen stand der Vorwurf, dass Open-Access-Mandate oder etwa die Bindung der Vergabe von Fördermitteln an eine Open-Access-Publikation von Forschungsergebnissen Wissenschaftler/innen in ihrer Publikationsfreiheit einschränkten und mittelständische Verlage in ihrer Existenz bedrohten.
Zeitgleich intensivierte sich in Deutschland die Diskussion um die Auswirkungen des Google Book Settlement. Mit dem Google Book Settlement legte Google im Oktober 2008 seine Urheberrechtsstreitigkeiten mit amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden bei. Die erste Version des Vergleichs betraf auch Autor/innen und Verlage in Deutschland. Nach zahlreichen, auch deutschen Protesten, die vor allem in dem Vergleich Verstöße gegen das geltende Urheberrecht sahen und eine Monopolosierung befürchteten (z.B. Börsenverein des Deutschen Buchhandels), und der Aufforderung des US-amerikanischen Justizministeriums, den Vergleich zu überarbeiten, wurde dem New Yorker Gericht am 13.11.2009 ein geänderter Vergleichsvorschlag vorgelegt. Dieser bezieht sich nun nur noch auf Bücher, die in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und dem Vereinigten Königreich veröffentlicht oder in den Vereinigten Staaten bei der Urheberrechtsbehörde registriert wurden; deutsche Bücher sind somit nicht mehr vollumfänglich Bestandteil des Vergleichs. Deutsche Bücher sind nur dann betroffen, wenn sie beim Copyright-Office gemeldet wurden.
Obwohl das Google Library Project und Open Access in keinem sachlichen Zusammenhang stehen, wurden beide Themenkomplexe in der Debatte vermischt. Die Vorbehalte und Widerstände gegen Google weiteten sich aus zu Ressentiments auch gegenüber Open Access.
Diese wissenschaftspolitische und argumentative Ausgangssituation veranlasste Vertreterinnen und Vertreter der Open-Access-Bewegung zu entsprechenden Stellungnahmen. Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" veröffentlichte im Mai eine Empfehlung an die Unterzeichner und alle anderen Wissenschaftler, zum Verhalten gegenüber dem Google Book Settlement, die Anfang Juni als Reaktion auf den Beschluss der VG Wort zum Umgang mit dem Google Book Settlement um weitere Empfehlungen ergänzt wurde. Die neue Version des Google Book Settlement schätzt das Urheberrechtsbündnis nachteilig für Wissenschaft und Bildung in Deutschland und die Sichtbarkeit des in Deutschland produzierten und publizierten Wissens ein(Pressemitteilung des Urheberrechtsbündnisses). Selbst der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, einer der größten Gegner des Google Book Settlements, kritisierte die neue Version des Vergleichs und befürchtet, dass durch die Beschränkung auf Bücher aus den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Großbritannien ein Großteil Europas von der Buch-Digitalisierung abgeschnitten werde (vgl. focus.de).
Die folgende Zusammenstellung soll einen Überblick über die Diskussion ermöglichen.
Heidelberger Appell und unterstützende Stimmen
Weitere Artikel gegen Open Access
Gegenstimmen:
- Stefan Krempl: Schlagabtausch zwischen Befürwortern und Gegnern von "Open Access", heise online vom 8. Mai 2009
- Benjamin Lahusen: Zukunft des Urheberrechts: Ein Schutzschirm für die Kreativen in FAZ.net vom 11. Mai 2009
- Rainer Kuhlen: Nachlese zur Berliner Urheberrechtskonferenz vom 7. und 8. Mai 2009 (PDF, 1 MB)
Sich entwickelnde Diskussion um neue Leistungsschutzrechte für Verlage